Beglaubigte Übersetzungen

Den Service beglaubigter Übersetzungen biete ich für die Sprachen Französisch und Italienisch an.

Ist Ihr Dokument für eine Behörde oder andere offizielle Zwecke (z. B. Bewerbung, Gerichtsprozesse, Heirat) bestimmt, kann ich als ermächtigte Übersetzerin eine so genannte beglaubigte Übersetzung anfertigen. Dabei wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und die Übereinstimmung mit dem vorgelegten Ausgangsdokument von mir als ermächtigte Übersetzerin durch Stempel und Unterschrift bestätigt.
Die Übersetzung wird mit dem Ausgangstext verbunden. Als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin muss ich angeben, welche Art von Dokument der Übersetzung zugrunde gelegt wurde.
Bitte klären Sie im Vorfeld ab, welche Art von Ausgangstext die anerkennende Stelle oder Behörde akzeptiert. Dies sind in der Regel Originaldokumente oder eine beglaubigte Kopie. Diese müssten Sie mir dann vorlegen. Akzeptiert der Empfänger (z. B. die Behörde) auch ausgedruckte Scans als Ausgangstext, die dann mit der Übersetzung verbunden werden, vereinfacht sich der Vorgang deutlich: ein persönliches Vorlegen des Dokuments kann dann meist entfallen.